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Grab mit Licht und Blume

Friedhofswesen

Zweckverband „Friedhof Oberzissen"

Die Ortsgemeinde Niederdürenbach ist Teil des Zweckverbandes „Friedhof Oberzissen“. Dem Zweckverband gehören neben der Ortsgemeinde Niederdürenbach ebenso die Ortsgemeinden Oberzissen, Oberdürenbach (ohne Ortsteil Schelborn) und Spessart (Ortsteil Wollscheid) an. Alle Regelungen zum Friedhofswesen werden in der Friedhofsatzung getroffen. Auf diese Weise kann der Würde des Ortes Rechnung getragen werden.

Einige wesentliche Regelungen für sie im Überblick:

Die Bestattung in einer Grabstätte kann als Erdbestattung oder als Feuerbestattung (Urnenbeisetzung der Asche) erfolgen.

Die Arten der Grabstätten:

Auf dem Friedhof in Oberzissen werden folgende Arten von Grabstätten unterschieden:

  • Reihengrabstätten,
  • Wahlgrabstätten,
  • Urnengrabstätten als Reihen- und Wahlgrabstätten,
  • Pflegefreie Grabstätten,
  • Ehrengrabstätten

Reihengrabstätten

Reihengrabstätten sind Einzelgräber für Erdbestattungen, die in zeitlicher Reihenfolge -also der Reihe nach- für die Dauer der Ruhezeit belegt werden.

Wahlgrabstätten

Wahlgrabstätten werden als Einzel- oder Tiefgrabstätten und als Urnengräber vergeben. Sie dienen auch der Aufnahme von mehreren Verstorbenen. Außerdem wird das Nutzungsrecht für die Dauer von 35 Jahren (Nutzungszeit) verlängert.

Pflegefreie Urnengräber

Die pflegefreien Grabstätten sind Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten, die in besonderen Grabfeldern liegen. Sie werden als Rasengräber und Baumrasengräber vergeben. Diese Grabfelder sind vollständig mit Rasen eingesät und werden ausschließlich vom Zweckverband gepflegt. Wegeanlagen und Pflanzbeete sind nicht vorgesehen. Pflegefreie Urnengräber dürfen nicht gärtnerisch gestaltet werden. Auf den Gräbern sind nur Grabplatten erlaubt, die die festgelegte Normgröße besitzen und ebenerdig liegen. Als Material darf nur Naturstein verwendet werden.

Auch für die pflegefreien Urnengräber besteht die Möglichkeit der Nutzungsverlängerung.

Die Ruhezeit

Unter Ruhezeit versteht man den Zeitraum, innerhalb dessen ein Grab nicht erneut belegt werden darf. Die Ruhezeit auf dem Friedhof in Oberzissen beträgt 25 Jahre. Ausnahmeregelungen ergeben sich aus der Friedhofssatzung.

Wenn man eine Grabstätte über die Ruhezeit hinaus nutzen möchte, spricht man von einer Wahlgrabstätte. Durch die Nutzungsverlängerung beträgt die Nutzungszeit 35 Jahre.