Im September und Oktober kam der in diesem Jahr neu gewählte Gemeinderat zu seiner zweiten und dritten Sitzung zusammen.
Dürenbach
Bei der September-Sitzung wurde durch das Ingenieurbüro Becker eine Bedarfsplanung für den Dürenbach mit möglichen Maßnahmen zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge vorgestellt. Bei dem Dürenbach handelt es sich um ein sogenanntes Gewässer 3. Ordnung im Bereich der Gemarkungen Oberdürenbach und Niederdürenbach. Träger der Unterhaltungslast ist nach dem Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz (RLP) die Verbandsgemeinde Brohltal. Aus diesem Grund hat die Verbandsgemeinde in der Vergangenheit im Rahmen der Bedarfsplanung zur Überflutungsvorsorge die Bachläufe in ihrem Gebiet unter die Lupe genommen. Bei einer in diesem Zuge im Vorjahr vorgenommenen Betrachtung des Dürenbachs wurden auch hier Handlungsnotwendigkeiten festgestellt. Dies betrifft insbesondere die Verrohrung des Dürenbachs in Niederdürenbach. Die Verbandsgemeinde Brohltal ist derzeit dabei, die sich aus der Bedarfsplanung ergebenden Maßnahmen zu prüfen. Der Gemeinderat Niederdürenbach nahm die Ausführungen des Ingenieurbüros Becker zur Kenntnis.
Olbrückhalle
Der Gemeinderat hat auf Basis eines erstellten Sanierungskonzepts einen Förderantrag im Rahmen des Investitionsstocks RLP zur Teilsanierung der Olbrückhalle in die Wege geleitet. Grundlage zur Einreichung des Förderantrags beim Land RLP war ein mehrfacher Austausch mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Die Teilsanierung mit einem Kostenvolumen in Höhe von ca. 1,7 Mio. € umfasst insbesondere Maßnahmen wie Heizung, Elektro, Sanitär, Dach, Beleuchtung, Türen, Fluchtwege/Brandschutz und Innenwandverkleidung/Prallschutz. Der Grundtenor im Gemeinderat war hierbei klar: Man ist froh, einen weiteren Schritt in Richtung Sanierungsmaßnahmen absolviert zu haben. Gleichwohl ist man sich darüber im Klaren, dass eine Umsetzung dieses Sanierungsvorhabens nur möglich sein kann, wenn dieses Projekt durch eine den finanziellen Gegebenheiten der Ortsgemeinde entsprechende Förderhöhe unterstützt wird und zudem Eigenleistungen erbracht werden.
Gemeindetraktor
Beim bisherigen Gemeindetraktor wurde ein größerer Schaden im Bereich des Motors festgestellt. Die Frage, ob der seit Oktober 1996 im Dienst der Ortsgemeinde stehende Schlepper nochmals kostenintensiv repariert werden sollte oder eine Ersatzanschaffung erfolgt, löste im Gemeinderat eine umfangreiche Diskussion aus. Diskussionspunkte waren neben der weiteren Vorgehensweise ebenso die Frage der grundsätzlichen Notwendigkeit eines Gemeindetraktors und, in welcher Form eine Ersatzbeschaffung erfolgt. Für die Arbeit der Gemeindearbeiter sieht der Gemeinderat angesichts einer Gemarkungsfläche von ca. 7 km², der Aufteilung in drei Ortsteile, vielen Bank- und Rastflächen außerhalb der Ortslagen und der gesamten Aufgabenbreite von Grünflächenpflege bis zum Aufbau der Martinsfeuer oder Aufstellen der Weihnachtsbäume einen Gemeindetraktor als erforderlich an. Eine Reparatur wurde seitens des Gemeinderats als nicht sinnvoll angesehen. Da sich im Bereich des von der Ortsgemeinde benötigten Schleppers zudem kein entsprechender Markt bei gebrauchten Maschinen ergab, kam der Gemeinderat zu dem Ergebnis, dass die Neuanschaffung langfristig die wirtschaftlichste Maßnahme ist. Der Auftrag in Höhe von 54.500,00 € wurde an die Fa. DWS erteilt. Der alte Gemeindetraktor wurde hierbei in Zahlung genommen.